So läuft der Wechsel

Der Wechsel des Direktvermarkters ist ein geregelter Standardprozess. Den Takt gibt fast immer die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags vor — nicht die Technik.

  1. Anfrage und PrüfungSie tragen Ihre Anlagendaten ein. Wir prüfen Größe, Förderstatus, Messkonzept und Steuerungstechnik. Wenn etwas nicht passt, sagen wir das sofort statt Sie durch einen Prozess zu schicken.
  2. RückrechnungWir rechnen mit echten Börsenpreisen und Ihrem Lastgang nach, was Ihre Anlage mit unserem Modell in der Vergangenheit erlöst hätte. Das ist Arithmetik, keine Prognose.
  3. AngebotFester Monatspreis nach Preisblatt und der frühestmögliche Wechseltermin. Keine Individualpreise, keine versteckten Positionen.
  4. Kündigung des AltvertragsDie Kündigung sprechen Sie selbst aus — auf die maßgeblichen Fristen weisen wir hin. Häufig sind es einige Monate zum Jahresende.
  5. Anbindung der TechnikWir binden Ihre Anlage an unsere Steuerung an. Steuerbox, Installation und Datenverbindung sind im Grundpreis enthalten; einen Termin mit Ihrem Elektriker oder unserem Partner stimmen wir ab.
  6. Anmeldung beim NetzbetreiberWir melden die Direktvermarktung an, übernehmen die Marktkommunikation und die Rolle des Einsatzverantwortlichen im Redispatch. Dafür brauchen wir eine Vollmacht von Ihnen.
  7. Lieferbeginn und AbrechnungAb dem Wechselstichtag vermarkten wir Ihre Anlage. Sie erhalten monatlich eine Abrechnung mit viertelstundenscharfem Bericht.

Wie schnell geht das?

Der reine Wechsel des Direktvermarkters ist innerhalb derselben Veräußerungsform jederzeit möglich, auch untermonatig; der Netzbetreiber braucht dafür mindestens zehn Werktage Vorlauf. Wechseln Sie dagegen erst aus der geförderten in die sonstige Direktvermarktung, geht das nur zum Ersten eines Monats mit einem Monat Vorlauf. In beiden Fällen gilt: die Kündigungsfrist Ihres Altvertrags ist fast immer der längere Weg.

Was wir brauchen

Für das Angebot

  • Anlagendaten und Inbetriebnahmejahr
  • Vertragsbedingungen des Alt-Direktvermarkters mit Kündigungsregeln
  • die letzten Abrechnungen dieses Vertrags
  • den viertelstündlichen Einspeise-Lastgang, soweit verfügbar

Bei Vertragsschluss

  • Vollmacht für An- und Abmeldung beim Netzbetreiber
  • Stammdaten: Nummer im Marktstammdatenregister, Markt- und Messlokation
  • Ansprechpartner für Betriebsführung und Elektrik
  • Bestätigung, dass kein EEG-Zahlungsanspruch besteht

Was bei Ihnen bleibt

Der Betrieb Ihrer Anlage bleibt Ihre Sache — wie bei jedem Direktvermarkter. Wir prüfen die Steuerungstechnik beim Onboarding und melden Auffälligkeiten. Ihren Messstellenbetreiber behalten Sie unverändert. Entschädigungen des Netzbetreibers für Redispatch stehen weiterhin Ihnen zu.

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