Sonstige Direktvermarktung — was das ist
Sonstige Direktvermarktung heißt: Ihr Strom wird an der Börse verkauft, ohne dass eine EEG-Zahlung dazukommt. Für Anlagen über 100 kW ohne Förderanspruch ist das die einzige dauerhafte Möglichkeit, den erzeugten Strom zu verwerten.
Die drei Wege, die das EEG kennt
| Veräußerungsform | Was passiert | Für wen |
|---|---|---|
| Geförderte Direktvermarktung | Der Direktvermarkter verkauft an der Börse, zusätzlich fließt die Marktprämie aus dem EEG. | Anlagen mit laufendem Förderanspruch |
| Einspeisevergütung | Der Netzbetreiber nimmt den Strom ab und zahlt einen festen Satz. Nach dem Förderende gibt es eine Anschlusslösung — aber nur bis 100 kW. | kleine Anlagen |
| Sonstige Direktvermarktung | Reiner Marktverkauf ohne EEG-Zahlung. Sie bekommen, was der Strom an der Börse wert ist. | Anlagen ohne Förderanspruch, insbesondere über 100 kW |
Warum es über 100 kW keine Auffanglösung gibt
Die Anschlussvergütung nach dem Förderende ist gesetzlich auf Anlagen bis 100 kW begrenzt. Größere Anlagen fallen nach zwanzig Jahren nicht in eine Auffangregelung, sondern schlicht aus der Förderung heraus. Ohne Direktvermarkter kann ihr Strom nicht mehr abgerechnet werden. Die Frage ist also nicht ob, sondern mit wem.
Marktwert oder Spotpreis — der wichtigste Unterschied
Viele Verträge vergüten den Monatsmarktwert Solar. Das ist ein bundesweiter Durchschnitt über alle deutschen Solaranlagen — einschließlich der Stunden, in denen ungesteuerte Anlagen zu negativen Preisen einspeisen. Wer diesen Durchschnitt bekommt, trägt die Minusstunden der anderen mit.
Die Alternative ist der viertelstündliche Spotpreis der eigenen Anlage. Dann zählt, was Ihr Strom in genau der Viertelstunde wert war, in der er erzeugt wurde. Kombiniert mit einer Abschaltung in den negativen Viertelstunden ergibt das eine spürbar andere Rechnung — und zwar ohne dass an der Anlage irgendetwas verändert werden muss.
Negative Preise: warum das so wehtut
In der sonstigen Direktvermarktung gibt es keine Regelung, die den Erlös bei negativen Preisen auf null setzt — Sie erhalten den negativen Preis und zahlen real für das Einspeisen. 2025 hatte der deutsche Strommarkt 573 Stunden mit negativem Preis, ein Rekord; rund 16 % der deutschen Solarerzeugung fielen in genau diese Stunden. Der Grund ist Selbstkannibalisierung: Negativpreise entstehen mittags an sonnenreichen Tagen, weil dann zu viel Solarstrom gleichzeitig einspeist. Photovoltaik steht damit systematisch mittendrin.
Eine Anlage, die in diesen Viertelstunden abgeregelt wird, verliert etwas Menge — aber nur die Menge, die Geld gekostet hätte. Die negativen Preise stehen am Vortag fest, die Abschaltung ist also planbar und kein Ratespiel.
Was technisch vorausgesetzt wird
- Viertelstündliche Messung der gesamten Einspeisung. Bei Anlagen dieser Größe ist sie ohnehin vorhanden.
- Fernsteuerbarkeit: Wer direkt vermarktet, muss ab 25 kW die Ist-Einspeisung abrufbar machen und die Leistung ferngesteuert reduzieren können. Das gilt unabhängig davon, ob eine Förderung fließt.
- Redispatch 2.0 ab 100 kW. Die Rolle des Einsatzverantwortlichen kann der Direktvermarkter übernehmen.
Wechsel: welche Fristen gelten
Den Direktvermarkter innerhalb derselben Veräußerungsform zu wechseln ist jederzeit möglich, auch untermonatig — der Netzbetreiber braucht mindestens zehn Werktage Vorlauf. Der Wechsel der Veräußerungsform, etwa von der geförderten in die sonstige Direktvermarktung, ist dagegen nur zum Ersten eines Monats möglich und muss einen Monat vorher gemeldet werden.
Kurz gesagt: Ohne Förderung zählt nur noch, wie gut Ihr Strom vermarktet wird. Genau dafür gibt es Vollertrag. Preise ansehen