Direktvermarkter wechseln
Der Wechsel ist gesetzlich vorgesehen und in der Marktkommunikation standardisiert. Der einzige echte Engpass ist die Kündigungsfrist Ihres bestehenden Vertrags — nicht der Wechselprozess selbst.
Zwei Fälle mit sehr unterschiedlichen Fristen
| Fall | Wann möglich | Vorlauf |
|---|---|---|
| Wechsel des Vermarkters innerhalb derselben Veräußerungsform | jederzeit, auch untermonatig | mindestens zehn Werktage beim Netzbetreiber (§ 21b Abs. 4 EEG) |
| Wechsel der Veräußerungsform, etwa von geförderter in sonstige Direktvermarktung | nur zum Monatsersten | ein Monat (§ 21c Abs. 1 EEG) |
Für Anlagen, deren EEG-Vergütung ausläuft, ist der zweite Fall der Normalfall: Mit dem Ende des Zahlungsanspruchs wechselt die Anlage in die sonstige Direktvermarktung. Wer zum 1. Januar liefern will, muss den Wechsel bis Ende November angemeldet haben.
Die Kündigungsfrist bestimmt den Termin
Bestehende Direktvermarktungsverträge laufen häufig ein bis zwei Jahre mit Kündigungsfristen von einem bis drei Monaten zum Laufzeitende, meist zum Jahreswechsel. Prüfen Sie zuerst diese Frist — alles andere richtet sich danach. Die Kündigung sprechen Sie selbst aus; wir sagen Ihnen, bis wann sie raus sein muss.
Was der neue Vermarkter übernimmt
Anmeldung beim Netzbetreiber
An- und Abmeldung der Direktvermarktung über die standardisierten Marktprozesse, mit Vollmacht von Ihnen.
Bilanzkreis und Fahrplan
Zuordnung der Anlage zum Bilanzkreis, Prognose und Fahrplanmanagement.
Einsatzverantwortung
Die Rolle des Einsatzverantwortlichen im Redispatch 2.0, die ab 100 kW verpflichtend ist.
Was gleich bleibt
Ihr Messstellenbetreiber bleibt unverändert — den Messstellenbetrieb übernehmen wir nicht, und Sie zahlen ihn weiterhin direkt dort. Der Netzanschluss ändert sich nicht. Die Anlage selbst wird nicht umgebaut; wir ergänzen lediglich unsere eigene Steuerbox, damit die Leistungsreduzierung zuverlässig funktioniert. Gerät, Installation und Datenverbindung sind im Grundpreis enthalten.
Was wir vor einem Angebot brauchen
- Ihren bestehenden VertragVor allem die Kündigungsregel. Sie bestimmt den frühestmöglichen Liefertermin.
- Ihre letzten AbrechnungenDamit wir gegenrechnen können, was Ihre Anlage bei uns erlöst hätte.
- Den Typ Ihres Wechselrichters oder ParkreglersEr entscheidet, ob wir die Anlage sofort anbinden können.
Nicht nötig sind Börsenpreise, Einstrahlungsdaten oder Registerauszüge — die haben wir.
Unsicher, wann Ihr Vertrag endet? Schicken Sie ihn uns, wir sagen Ihnen den Termin und den letzten Tag für die Kündigung.