Herkunftsnachweise

Ein Herkunftsnachweis belegt, dass eine Kilowattstunde aus erneuerbarer Erzeugung stammt. Er ist der Grund, warum Stromlieferanten Ökostromprodukte anbieten können — und er ist ausgerechnet solchen Anlagen vorbehalten, die keine EEG-Förderung erhalten.

Warum das gerade Sie betrifft

Für Strom, für den eine EEG-Zahlung in Anspruch genommen wird, dürfen keine Herkunftsnachweise ausgestellt werden. Das Umweltbundesamt formuliert es eindeutig: Nimmt der Anlagenbetreiber eine Einspeisevergütung in Anspruch, können für diesen Strom weder Herkunfts- noch Regionalnachweise ausgestellt werden. Möglich wird es erst, wenn der Strom nach § 21a EEG ohne Inanspruchnahme der EEG-Förderung direkt veräußert wird.

Genau das ist die Situation jeder ausgeförderten Anlage über 100 kWp. Mit dem Ende des Zahlungsanspruchs entsteht also nicht nur eine Pflicht — die Vermarktung —, sondern auch eine Möglichkeit, die vorher gesetzlich ausgeschlossen war.

Wie es praktisch funktioniert

  1. Registrierung der AnlageDie Anlage wird im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamts angemeldet. Das ist ein einmaliger Vorgang.
  2. AusstellungFür die eingespeiste Menge werden Nachweise ausgestellt, üblicherweise je Megawattstunde.
  3. Übertragung und EntwertungDie Nachweise werden an einen Stromlieferanten übertragen, der sie für sein Ökostromprodukt entwertet.

Weil Stromlieferanten für Ökostromprodukte sowohl den Strom als auch die Nachweise brauchen, ist die Registrierung einer ausgeförderten Anlage aus Sicht des Umweltbundesamts sinnvoll.

Was wir heute dazu sagen — und was nicht

Herkunftsnachweise sind in unserem Preis nicht eingerechnet. Wir versprechen dafür heute keinen Erlös, weil der Marktpreis für Nachweise schwankt und wir keine Zahl nennen wollen, die wir nicht halten können. Was wir sagen können: Der Weg steht Ihnen nach dem Förderende offen, er ist mit der sonstigen Direktvermarktung vereinbar, und wir unterstützen bei der Registrierung, wenn Sie ihn gehen wollen.

Zu beachten ist das Doppelvermarktungsverbot: Dieselbe Kilowattstunde darf nicht mehrfach als erneuerbar vermarktet werden. Deshalb schließen sich EEG-Zahlung und Herkunftsnachweis gegenseitig aus.

Interesse an Herkunftsnachweisen für Ihre Anlage? Vermerken Sie es in Ihrer Anfrage, dann sprechen wir es beim Angebot mit durch.

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