Fernsteuerbarkeit: was Ihre Anlage können muss
Die häufigste Sorge beim Wechsel nach dem Förderende ist die Technik. Sie ist meist unbegründet: Anlagen dieser Größe erfüllen die gesetzlichen Anforderungen in aller Regel bereits. Was fehlt, ist die Anbindung — und die stellen wir.
Was das Gesetz verlangt
§ 10b EEG verlangt in der Direktvermarktung ab 25 Kilowatt zweierlei: Die Ist-Einspeisung muss jederzeit abrufbar sein, und die Einspeiseleistung muss ferngesteuert reduzierbar sein. Diese Pflicht gilt unabhängig vom Förderstatus — sie entfällt also nicht dadurch, dass die EEG-Vergütung ausgelaufen ist.
Hinzu kommt ab 100 Kilowatt die Einbindung in Redispatch 2.0. Die Rolle des Einsatzverantwortlichen übernehmen wir.
Was eine Anlage von 2005 typischerweise schon hat
Viertelstundenmessung
Voraussetzung jeder Direktvermarktung und bei Anlagen dieser Größe seit Jahren vorhanden. Sie bleibt bei Ihrem Messstellenbetreiber.
Regelbare Wechselrichter
Die Leistungsreduzierung wurde schon für das Einspeisemanagement gefordert. Die Schnittstelle ist meist da — nur eben nicht mit uns verbunden.
Parkregler bei Freiflächen
Größere Anlagen haben eine übergeordnete Leittechnik. Wir binden diese an, nicht die einzelnen Wechselrichter.
Was wir ergänzen
Wir bauen eine eigene Steuerbox ein. Sie stellt den unmittelbaren Durchgriff auf die Leistungsreduzierung her — ohne den funktioniert die Abriegelung in Viertelstunden mit negativem Preis nicht zuverlässig, und genau diese Abriegelung ist der wirtschaftliche Kern des Produkts.
Gerät, Installation durch einen Elektriker und die Datenverbindung sind im Grundpreis enthalten. Es gibt keine Einmalzahlung und keine Gerätemiete. An der Erzeugungstechnik selbst ändert sich nichts.
Wenn Ihr Gerätetyp noch nicht angebunden ist
Wir prüfen vor jedem Angebot, ob sich Ihre Regler- oder Wechselrichtertechnik anbinden lässt. Drei Fälle sind möglich: Der Typ ist bereits angebunden — dann Onboarding zum Listenpreis. Der Typ ist neu, aber im Markt verbreitet — dann nehmen wir ihn ohne Aufpreis in die Anbindung auf, mit späterem Lieferbeginn. Oder der Typ bleibt ein Einzelfall — dann sprechen wir vorher über ein Integrationsprojekt. Was nicht passiert: dass ein Angebot steht und die Technik hinterher nicht mitspielt.
Deshalb gehört der Gerätetyp in jede Anfrage. Er steht auf dem Typenschild oder in der Anlagendokumentation.
Was bei Ihnen bleibt
Der Betrieb der Anlage bleibt Ihre Sache, wie bei jedem Direktvermarkter. Wir prüfen die Steuerungstechnik beim Onboarding und melden Auffälligkeiten. Fällt Ihre Technik aus, läuft der Vertrag mit dem Grundpreis weiter — Anbindung und Netzzugang bestehen ja fort.
Unsicher, ob Ihre Technik passt? Nennen Sie uns den Wechselrichter- oder Reglertyp, wir sagen Ihnen vor dem Angebot verbindlich, ob wir ihn anbinden können.